Mit der Weiterbildung zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in erwerben Sie, als Fachkraft mit einer einschlägigen Berufsausbildung und -erfahrung, eine gehobene berufliche Qualifikation. Sie qualifizieren sich für Führungsaufgaben der mittleren Ebene des betrieblichen Managements oder für die unternehmerische Selbständigkeit.
Am Ende der erfolgreichen Weiterbildung steht neben dem Abschluss zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in Bautechnik automatisch auch die Fachhochschulreife.
Der Abschluss zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in ermöglicht nach § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung (HWO) seit dem 01.01.2004 die selbständige Ausübung eines Handwerks (Gründung und Leitung eines Handwerksbetriebes) in Ihrem Berufsstand ohne zusätzliche Prüfungen.
Wenn Sie sich dazu entschließen, nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Weiterbildung zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in ein Fachhochschulstudium zu beginnen, besteht die Möglichkeit einer Finanzierung Ihres Studiums über den Festo Bildungsfonds.
Abschluss
Staatlich geprüfte/r Techniker/in Bautechnik sowie die Fachhochschulreife
Schwerpunkte
Deutsch/Betriebliche Kommunikation
Berufsbezogenes Englisch
Baukonstruktion
Statik und Stahlbetonbau
Tiefbau
Start der Weiterbildung:
Freitag, 17.08.2012, 17:00 Uhr
Anmeldeschluss:
Freitag, 20.07.2012,12:00 Uhr
(Eingangsdatum im Festo Lernzentrum)
Freitag: 17:00 - 21:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 14:00 Uhr
ergänzt durch vier bis fünf Zusatztermine pro Semester, wochentags von 17:00 - 21:00 Uhr.
Dauer
2160 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Min.) über 4 Jahre (8 Semester) berufsbegleitend
Vorbereitungskurse:
Propädeutikum Mathematik (48UE)
Propädeutikum Englisch (32 UE)
Kompaktwoche Englisch (20 UE)
Wahlpflichtfächer
120 Unterrichtseinheiten ab der Fachstufe
Bsp.:
- Vertiefungskurs „Englisch für Techniker“,
- Qualitätsmanagement,
- Konstruktion mit CATIA,
- SIMATIC-Automatisierungstechnik,
- u.a.
Zusatzeinheiten
480 Übungseinheiten zur Vor- und Nachbereitung
Schulungsorte
Festo Lernzentrum Saar GmbH, 66386 St. Ingbert-Rohrbach
TGBBZ Sulzbach, 66280 Sulzbach-Neuweiler
TGBBZ 1 Saarbrücken, 66111 Saarbrücken
Selbstverständlich sind unsere Lehrgangsorte auch behindertengerecht ausgestattet.
Ihre Ansprechpartner
Festo Lernzentrum Saar GmbH
Herr Michael Heimann
Obere Kaiserstraße 301
66386 St. Ingbert-Rohrbach
Tel.: 0 68 94 / 591-7439
Fax: 0 68 94 / 591-7444
E-Mail:
Festo Lernzentrum Saar GmbH
Frau Chantal Paulus
Obere Kaiserstraße 301
66386 St. Ingbert-Rohrbach
Tel.: 0 68 94 / 591-7462
Fax: 0 68 94 / 591-7444
E-Mail:
Kosten
Sie zahlen nur 391,- €1 pro Semester inkl. „Meister-BAföG“ (30,5 %)
(750,- € pro Semester ohne „Meister-BAföG“),
zzgl. einer einmaligen Prüfungsgebühr in Höhe von 79,- €1 inkl. „Meister-BAföG“
(150,- € ohne „Meister-BAföG“).
1
inkl. Förderung durch "Meister-BAföG" (30,5 %) und Teil-Darlehenserlass (25 %) bei erfolgreichem Abschluss, vorbehaltlich einer Gewährung des Darlehens durch die KfW.
Förderung
Mit "Meister-BAföG" nach AFBG können die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einkommensunabhängig mit 30,5 % bezuschusst werden. Über den Restbetrag von 69,5 % ist ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhältlich. Hiervon können bei erfolgreichem Abschluss 25 % erlassen werden. Somit können also insgesamt bis zu rund 48 % Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bezuschusst werden. Weitere Informationen zum "Meister-BAföG" unter www.meister-bafoeg.info.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung des "Meister-BAföG".
Hinweis
In den Lehrgangsgebühren sind außer der Teilnahme am Lehrgang keine weiteren Leistungen enthalten.
Online-Plattform
Über die Techniker-Plattform des Festo Technikums erreichen Sie alle wichtigen Ansprechpartner, Ihre Referenten und Ihre Mitschüler schnell und direkt. Es erwartet Sie außerdem:
die Einsicht in Ihren tagesaktuellen Online-Stundenplan,
eine Online-Notenliste Ihrer Leistungsnachweise,
Prüfungs- und Übungsklausuren für Ihre Technikerprüfung,
ein Teilnehmerforum für Diskussionen sowie
FAQs - eine Zusammenstellung von Fragen und Antworten zum Festo Technikum.
Die Techniker-Plattform ermöglicht es Ihnen, während Ihrer berufsbegleitenden Weiterbildung,immer ganz nah am Lehrgang zu sein.
Ihr Erfolgsbonus im Festo Technikum!
Als erfolgreiche/r Absolvent/in des Festo Technikums dürfen Sie kostenlos am
Vorbereitungslehrgang* zur Ausbildereignungsprüfung vor der IHK Saarland nach AEVO (AdA-Schein) im Festo Lernzentrum teilnehmen.
* Die IHK-Prüfungsgebühren sind durch den Teilnehmer zu tragen.
Der Schulungsort im Festo Lernzentrum bietet Ihnen zudem einen: verkehrsgünstigen Standort (Autobahn A6, Ausfahrt Rohrbach), kostenlose Parkmöglichkeiten für alle Teilnehmer, kostenlose Internetnutzung über die Web-St@tion und kostenlosen W-LAN Empfang in allen Schulungsräumen.
Zulassungsvoraussetzung
Zur Aufnahme ins Festo Technikum müssen laut § 8 der saarländischen Schul- und
Prüfungsordnung über die Ausbildung und Prüfung an Fachschulen für Technik (APO-T) folgende
Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein und nachgewiesen werden:
einen mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss, Sekundarabschluss I),
einen Berufsschulabschluss,
den Abschluss der Berufsausbildung * in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der für die jeweilige Fachrichtung geeignet ist und
eine entsprechende einschlägige * Berufstätigkeit von entweder
3 Jahren, bei einer Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von 2 Jahren,
2 Jahren, bei einer Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von 3 Jahren oder
1,5 Jahren, bei einer Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von 3,5 Jahren
Die Hälfte der erforderlichen Berufstätigkeit kann während der achtsemestrigen Ausbildung abgeleistet werden.
Mit Hauptschulabschluss wird nur zugelassen, wer zusammen mit dem Berufsschulabschluss auch den mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss, Sekundarabschluss I) verliehen bekommen hat. Das Abschlusszeugnis der Berufsschule muss diesen Zusatz enthalten.
* Welche Berufe als einschlägig für die einzelnen Fachrichtungen anzusehen sind, werden durch das saarländische Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur bestimmt.
Gleiches gilt für die Beurteilung, ob eine Berufstätigkeit einschlägig ist. Generell gilt, dass ein technischer Schwerpunkt deutlich erkennbar sein muss.
Inhalte
Die Weiterbildung zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in gliedert sich in eine jeweils zweijährige
Grund- und Fachstufe. In der Fachstufe werden Themen der Grundstufe vertieft und zusätzlich zu
den Pflichtfächern werden Wahlpflichtfächer angeboten. Zudem fertigen die Teilnehmer in der
Fachstufe eine fächerübergreifende Fallstudie an - die Technikerarbeit.
Deutsch/Betriebliche Kommunikation
Grundstufe [100 UE]
Lern- und Arbeitstechniken sowie Mediennutzung
Mündliche & schriftliche Kommunikation
Grammatik, Rechtschreibung, Zeichensetzung
Fachstufe [100 UE]
Präsentationstechniken
Motivation
Konflikte
Führung und Organisation des Führens
Berufsbezogenes Englisch
Grundstufe [100 UE]
Lexik
Syntax (Grund- & Aufbaustrukturen
Berufsübergreifende Themenbereiche
Fachstufe [100 UE]
Berufsbezogene Themenbereiche
Technologische Themenbereiche
Intensivierung der Grundstufenthemen
Betriebswirtschaftslehre
Grundstufe [80 UE]
Unternehmensgründung & -führung
Kosten- & Leistungsrechnung
Investition & Finanzierung
Fachstufe [80 UE]
Marketing
Bürgerliches Recht & Steuerrecht
Europäischer Binnenmarkt
Arbeits- & Sozialversicherungsrecht
Technische Mathematik
Grundstufe [200 UE]
Grundbegriffe Zahlen & Algebra
Einfache Gleichungen & Ungleichungen
Lineare Gleichungssysteme
Funktionen, Potenzen & Wurzeln
Exponential- & Logarithmusfunktionen
Einführung in die Infinitesimalrechnung
Vektoren
Informationstechnik
Grundstufe [60 UE]
Aufgaben & Arbeitstechniken einer DV-Anlage
Betriebssysteme und Ihre Bedienung
Grundlagen der Netzwerktechnik
Datensicherheit
Arbeiten mit Standardsoftware
Physik
Grundstufe [60 UE]
Kinematik
Statik der Flüssigkeiten & Gase
Wärme-, Schwingungs- & Wellenlehre
Optik
Baustofftechnologie
Grundstufe [100 UE]
Natursteine
Gesteinskörnung für Mörtel und Beton
Bindemittel, Mörtel, Estriche
Beton
Künstlich hergestellte Steine und Platten
Bauholz und Holzwerkstoffe
Baumetalle, Kunststoffe und Bauglas
Dämmstoffe und Abdichtungsstoffe
Vermessung
Grundstufe [60 UE]
Grundlagen
Einfache Stückvermessung
Höhenmessung
Baulaser und Tachymetrie
Satellitenvermessung und Photogrammetrie
Geoinformationswesen und Kartenwesen
Liegenschaftskataster und Bodenordnung
Baurecht/Entwurfsplanung
Grundstufe [60 UE]
Rechtliche Grundlagen
Vorschriften des Bundes und der Länder
Verdingungsordnung für Bauleistungen
Fachstufe [60 UE]
Entwurfskriterien
Gebäudearten, Entwürfe
Baukonstruktion
Grundstufe [60 UE]
Deckenkonstruktionen
Stahlbetonfertigteile
CAD-Grundlagen
Fachstufe [140 UE]
Dächer, Schornsteinbau
Fenster, Türen, Tore
Ausbau
Zeichnen mit CAD
Haustechnik
Fachstufe [100 UE]
Wasserversorgung und Wasserentsorgung
Elektrische Anlagen
Wärmeversorgung und Lüftung
Besondere Haustechnische Anlagen
Statik und Stahlbeton
Grundstufe [80 UE]
Statik
Holzbau
Stahlbau
Fachstufe [120 UE]
Grundlagen des Stahlbetonbaus
Biegebeanspruchte Bauteile
Druckbeanspruchte Bauteile
Spannbeton
Baubetrieb
Grundstufe [60 UE]
Arbeitsvorbereitung
Kalkulation
Leistungsbeschreibung
Sicherheit am Bau
Maschinenkunde
Bauerneuerung
Grundstufe [60 UE]
Baugeschichte
Denkmalpflege
Bestandsaufnahme
Fachstufe [60 UE]
Erfassungsmethode
Schadensbilder und Sanierungsmethoden
Tiefbau
Grundstufe [60 UE]
Grundbau
Wasserentsorgung
Fachstufe [140 UE]
Straßenbau
Wasserbau
Landschaftsbau
Teilnahmebedingungen
Anmeldung und Rechnung:
Die Anmeldung zur Teilnahme am Lehrgang ist schriftlich oder per Fax vorzunehmen. Zahlungsziel ist 14 Tage ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung. Sofern die Zahlung der Rechnung auch nach wiederholter Anmahnung ausbleibt, behält sich das Festo Technikum das Recht vor, den Teilnehmer vorläufig oder endgültig vom Unterricht und den Klausuren auszuschließen. Bei Nichtzahlung der Rechnung besteht zudem kein Anspruch auf Serviceleistungen der Schule wie das Ausstellen von Bescheinigungen o.ä.
Vertragslaufzeit/Kündigung:
Mit der Unterschrift meldet sich der Teilnehmer verbindlich zur Weiterbildung zum/zur "Staatlich geprüften Techniker/in" an. Der Vertrag läuft zunächst bis zum Ende des 2. Semesters und verlängert sich automatisch jeweils um weitere 6 Monate, soweit nicht entsprechend der nachfolgenden Regelungen rechtzeitig storniert bzw. gekündigt wurde. Stornierungen dieser Anmeldung sind schriftlich oder per Fax (Fax-Nummer 06894-591-7444) vorzunehmen.
Eine Kündigung ist erstmals zum Ende des 2. Semesters möglich. Diese muss schriftlich sechs Wochen vor Semesterende beim Festo Technikum erfolgen. Hiernach ist mit gleicher Frist eine Kündigung zum Ende jeden Semesters möglich. Maßgeblich zur Wahrung der Frist ist der Eingang der schriftlichen Kündigung beim Festo Technikum.
Anmeldestornierung:
Bei Stornierungen, die bis 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn eingehen, entfallen die Gebühren. Bei späteren Stornierungen wird der volle Semesterbeitrag fällig. Für die Stornierung ist das Eingangsdatum im Festo Technikum maßgebend.
Leistungsumfang:
In den Lehrgangsgebühren sind außer der Teilnahme an den Veranstaltungen der Weiterbildung zum/zur "Staatlich geprüften Techniker/in" keine weiteren Leistungen, wie z.B. Lernmittel, Fachliteratur, Skript- und Kopierkosten, Verpflegung und Getränke enthalten.
Haftung:
Die Haftung des Festo Technikums für Schäden jeglicher Art der Teilnehmer wird für das Festo Technikum sowie deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten bzw. auf Fällen gesetzlich zwingender Haftung beruhen. Alle Ansprüche des Teilnehmers - aus welchem Rechtsgrund auch immer - verjähren in 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Schädigungshandlung und dessen Kenntnis bzw. grob fahrlässigen Unkenntnis. Hiervon ausgenommen sind zwingende gesetzliche Verjährungsfristen sowie Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung.
Datenerfassung:
Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die Zwecke der Lehrgangsabwicklung einverstanden.
Rücktrittsvorbehalt:
Ein Wechsel der Dozenten sowie Verschiebungen im Ablauf der Lehrveranstaltungen oder Änderung des Lehrgangsortes berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Das Festo Technikum behält sich das Recht vor, die Weiterbildung bei zu geringer Teilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Beginn der Lehrveranstaltungen abzusagen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.